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  • Die Lecos Forschungsprofessur „Softwarebasierte
    Verwaltungsautomation“ ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für
    drei Jahre zu besetzen. Nach Ablauf der Befristung wird in Abhängigkeit
    der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Verstetigung
    angestrebt. Die Einstellung erfolgt in einem außertariflichen
    Beschäftigungsverhältnis, welches an Besoldungsgruppe W 2 angelehnt ist
    und Leistungsbezüge i. S. d. § 34 Sächsischen Besoldungsgesetzes
    ermöglicht. Sofern die haushalterischen Möglichkeiten geschaffen werden,
    ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis ohne weitere Ausschreibung
    möglich.

    Die Forschungsprofessur wird durch eine Stiftung der Lecos GmbH
    ermöglicht. Die Lecos GmbH ist mit ihren umfassenden Dienstleistungen
    eine etablierte Größe für kommunale IT und Digitale Transformation im
    öffentlichen Bereich. Als IT-Partner der öffentlichen Verwaltung
    unterstützt das Unternehmen seit 2001 insbesondere Kommunen dabei,
    Verwaltungsprozesse mit Hilfe moderner Informationstechnik neu zu
    organisieren und zu verbessern. Mit der Stiftung der Forschungsprofessur
    möchte die Lecos GmbH die digitale Transformation der öffentlichen
    Verwaltung durch anwendungsbezogene Forschung sowie eine stärkere
    Verknüpfung von Praxis und Lehre an der HSF Meißen unterstützen und
    damit einen nachhaltig wirksamen Impuls setzen.

    Am Fachbereich Digitale Verwaltung werden Studierende auf eine
    Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen Verwaltungshandeln und Einsatz
    von Informations- und Digitaltechnologie vorbereitet, um bei der
    Entwicklung innovativer Problemlösungen planend, vermittelnd,
    koordinierend und gestaltend tätig zu werden. Wesentliches Element einer
    zukunftsweisenden Ausbildung ist die Erschließung des Potenzials
    softwarebasierter Verwaltungsautomation für ein effizientes und
    rechtskonformes Verwaltungshandeln.

    Die Forschungsprofessur soll sich im Rahmen des fachlichen Profils
    mit der Konzeption, Entwicklung, Einführung und dem Betrieb von
    Softwaresystemen, die zur Automatisierung von Verwaltungsprozessen
    beitragen beschäftigen. Dabei steht der gesamte Softwarelebenszyklus im
    Mittelpunkt: von der Anforderungsanalyse über das Design und die
    Implementierung bis hin zum Betrieb, zur Weiterentwicklung und
    Qualitätssicherung. Neben der Forschung ist es Ziel, Studierende zu
    befähigen, automatisierte Fachverfahren, KI-gestützte
    Entscheidungsprozesse und digitale Verwaltungsplattformen ethodisch
    fundiert zu gestalten und zu steuern.

    Aufgaben

    Die Forschungsprofessur soll sich im Rahmen des fachlichen Profils
    mit der Konzeption, Entwicklung, Einführung und dem Betrieb von
    Softwaresystemen, die zur Automatisierung von Verwaltungsprozessen
    beitragen beschäftigen. Dabei steht der gesamte Softwarelebenszyklus im
    Mittelpunkt: von der Anforderungsanalyse über das Design und die
    Implementierung bis hin zum Betrieb, zur Weiterentwicklung und
    Qualitätssicherung. Neben der Forschung ist es Ziel, Studierende zu
    befähigen, automatisierte Fachverfahren, KI-gestützte
    Entscheidungsprozesse und digitale Verwaltungsplattformen ethodisch
    fundiert zu gestalten und zu steuern.

    Qualifikation

    Darüber hinaus sind vertiefte Kenntnisse in mindestens einem der nachfolgenden Schwerpunkte gewünscht:

    • menschzentriertes Requirements-Engineering und Softwaredesign für komplexe Verwaltungssysteme,
    • Vorgehensmodelle der Softwareentwicklung (klassisch, agil und hybrid) sowie deren Anpassung an die Rahmenbedingungen

    öffentlicher Institutionen,

    • Produktorientierung, Kollaboration und Automatisierung in Entwicklung und Betrieb,
    • Lebenszyklusmanagement und Qualitätssicherung (Testmanagement, Versionierung, Wartung sowie Dokumentation),
    • Governance und Management großer Systemlandschaften,
    • Potenziale und Grenzen von Standardisierung im öffentlichen Kontext,
    • Digitale Souveränität im Kontext komplexer System- und Anwendungsarchitekturen sowie
    • ethische, rechtliche und Nachhaltigkeits-Aspekte des Softwareeinsatzes.

    Zentrale Erwartung an die Stiftungsprofessur ist das Erlebbarmachen
    von Digitalisierung für die öffentliche Verwaltung durch Use Cases und
    die Multiplikatorenfunktion der HSF Meißen. Hierfür sind u. a. enge
    Kooperationen zwischen der Digitalen Werkstatt der Lecos GmbH und den
    Arbeits- und Forschungsgebieten der HSF Meißen geplant, wodurch die
    interdisziplinäre Zusammenführung von Ideen und Forschung früh auch in
    der Lehre zur Erprobung von IT-Lösungen für die Verwaltung implementiert
    werden kann. Zur Ausgestaltung der Stelle als Forschungsprofessur ist
    eine Arbeitsaufteilung mit 70 % Forschungsaufgaben und 30 % Lehraufgaben
    vorgesehen.

    Zwingende Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle sind (bitte Nachweise beifügen):

    1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung
    Informatik, Wirtschaftsinformatik, Verwaltungsinformatik,
    Medieninformatik oder einer vergleichbaren Fachrichtung

    2. pädagogische Eignung sowie hochschuldidaktische Kenntnisse, die in
    der Regel durch selbständige Lehrtätigkeit, Erfahrungen in der
    Ausbildung oder die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen

    in der Hochschuldidaktik sowie insbesondere durch eine Probevorlesung nachzuweisen sind

    3. eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird

    4. besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung
    wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer in der Regel
    fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb
    des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die beruflichen
    Erfahrungen und wissenschaftlichen Arbeitsschwerpunkte sollen sich dabei
    auf das oben genannte fachliche Profil der Forschungsprofessur beziehen

    Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 8 Abs. 3
    Fachhochschule-Meißen-Gesetz i. V. m. § 59 Abs. 5 und 6 Sächsisches
    Hochschulgesetz. Darüber hinaus wird die Wahrnehmung der in § 69 Abs. 1
    bis 3 Sächsisches Hochschulgesetz und in der Verwaltungsvorschrift des
    Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Regelstundenverpflichtung
    an den Hochschulen im Geschäftsbereich genannten Dienstaufgaben erwartet
    sowie:

    • die Bereitschaft, Lehraufgaben mit o. g. Schwerpunkten auch an anderen Fachbereichen zu übernehmen,
    • die Bereitschaft zu regelmäßiger methodisch-didaktischer Fortbildung

    und

    • die Bereitschaft zur Übernahme von Funktionen in der akademischen Selbstverwaltung.

    Bewerbung:

    Rektor der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum Herbert-Böhme-Straße 11 | 01662 Meißen

    oder per E-Mail an: stellenausschreibung at hsf.sachsen. de (Bitte fassen
    Sie die Anlagen in einer PDF-Datei mit einer Größe von maximal 10 MB
    zusammen.)

    Kontaktpersonen

    Prof. Dr. Detlef Rätz

    Leiter des Fachbereiches Digitale Verwaltung

    Telefon: (03521) 473 - 223

    fachbereich-digitale-verwaltung at hsf.sachsen. de

    Emma Dembny

    Referat Allgemeine Verwaltung | Personal

    Telefon: (03521) 473 - 624

    stellenausschreibung at hsf.sachsen. de

    Für weitere Informationen zur verschlüsselten Kommunikation nutzen Sie bitte die Angaben unter www. hsf.sachsen. de/kontakt.

    Bewerberinnen und Bewerber, die bereits beim Freistaat Sachsen
    beschäftigt sind, werden zusätzlich gebeten, ihre Zustimmung zur
    Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen.

    Datenschutz:

    Wir weisen gemäß Art. 6 Abs. 1c, Art. 88 der
    Datenschutzgrundverordnung i. V. m. § 11 des Sächsischen
    Datenschutzdurchführungsgesetzes darauf hin, dass Sie mit Ihrer
    Bewerbung gleichzeitig

    Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.

    Nähere Informationen erhalten Sie unter www.hsf.sachsen. de/datenschutz.

    Personen mit Behinderung:

    Wir sind bestrebt, Menschen mit Behinderungen oder ihnen
    Gleichgestellte besonders zu fördern, achten im Bewerbungsverfahren bei
    gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung

    und bitten daher um entsprechende Hinweise in Ihrer Bewerbung.

    Gleichberechtigung:

    Die Sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem
    jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir
    freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen
    Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.

    Da es gemäß dem Sächsischen Gleichstellungsgesetz ein besonderes
    Anliegen der staatlichen Verwaltung ist, den Anteil von Frauen im
    wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen, werden Frauen ausdrücklich
    aufgefordert, sich zu bewerben.

    Application form

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